Die Bereitstellung von wissenschaftsbasierten und laienverständlichen Informationen wird sowohl national (1) als auch international (2) gefordert. Das Recht von Patientinnen und Patienten auf evidenzbasierte Gesundheitsinformationen (EBGI) begründet sich in Deutschland aus einem rechtlichen (3) und ethischen Anspruch heraus (4, 5). Das in 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz schreibt dabei ausdrücklich vor, dass die Aufklärung für Patienten verständlich sein muss (3). Wie sich Patientinnen und Patienten letztlich entscheiden ist nicht relevant, solange die Entscheidung informiert getroffen wird. Der Nationale Krebsplan hat 2015 eine „Roadmap – informierte und partizipative Entscheidungsfindung bis 2020“ entwickelt (6). Das DNEbM, FB Patienteninformation und -beteiligung, hat 2016 die 2. Version der „Gute Praxis Gesundheitsinformationen“ publiziert, die auf die Notwendigkeit von Standards hinweist (7). Die Kriterien für EBGI mit der Zielsetzung, informierte Entscheidungen zu ermöglichen, wurden durch nationale und internationale Arbeitsgruppen definiert (8-11), jedoch gelingt die Umsetzung in die Praxis derzeit nicht (12-14).
Die „Leitlinie evidenzbasierte Gesundheitsinformation“ (15) ist ein Projekt des Fachbereiches Patienteninformation und –beteiligung des Deutschen Netzwerkes Evidenzbasierte Medizin e.V. Sie zielt darauf ab, langfristig die Versorgung mit qualitativ hochwertiger Gesundheitsinformation sicherzustellen und damit informierte Entscheidungen zu befördern.